Versicherung
Schüler-Unfallversicherung
Jedes Kind ist in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung geschützt.
Unfallversicherungsschutz besteht
- während des Unterrichts einschließlich der Pausen
- bei der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
- bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schulanlage (Wanderungen, Exkursionen, Schulfeiern, Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte u.ä.)
- auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule
Unfallversicherungsschutz besteht nicht
- bei Erledigung von Hausaufgaben oder der Vorbereitung des Unterrichts im häuslichen Bereich
- Aufenthalt auf dem Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeiten
- eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, wie Benutzung der Toilette, Essenseinnahme,
- Teilnahme an privatem Nachhilfeunterricht
- während der Unterbrechung des Schulwegs oder bei Umwegen aus privaten Gründen
Wir empfehlen deshalb auch eine private Unfallversicherung für Ihr Kind abzuschließen.
Unfallmeldung
Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, wenn Sie auf Grund eines Schulunfalls Ihr Kind einem Arzt vorstellen mussten. Wir erstellen dann eine Unfallanzeige bei der zuständigen Unfallkasse.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an die
Unfallkasse Sachsen, Postfach 42, 01651 Meißen
Telefonnummer: 03521-7240
Internet: www.unfallkassesachsen.de
Schutz bei Schäden am Eigentum des Schülers und Haftpflichtansprüche gegenüber Schülern
Der Schulträger ist gesetzlich nicht verpflichtet, dass Eigentum der Schüler zu versichern oder eine Haftpflichtversicherung für die Schüler abzuschließen.
Wir empfehlen daher, keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule zu nehmen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
15.10.2024 © Bürgerschule Wolkenstein · BUR Werbeagentur GmbH · Internet: www.schule-wolkenstein.de