Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese sind technisch notwendig.
› Datenschutzerklärung
essentiell   ? 
x

Diese Cookies sind essentiell und dienen der Funktionsfähigkeit der Website. Sie können nicht deaktiviert werden.
   


Versicherung

Schüler-Unfallversicherung

Jedes Kind ist in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung geschützt.

Unfallversicherungsschutz besteht

Unfallversicherungsschutz besteht nicht Wir empfehlen deshalb auch eine private Unfallversicherung für Ihr Kind abzuschließen.

Unfallmeldung

Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, wenn Sie auf Grund eines Schulunfalls Ihr Kind einem Arzt vorstellen mussten. Wir erstellen dann eine Unfallanzeige bei der zuständigen Unfallkasse. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an die

Unfallkasse Sachsen, Postfach 42, 01651 Meißen
Telefonnummer: 03521-7240
Internet: www.unfallkassesachsen.de

Schutz bei Schäden am Eigentum des Schülers und Haftpflichtansprüche gegenüber Schülern

Der Schulträger ist gesetzlich nicht verpflichtet, dass Eigentum der Schüler zu versichern oder eine Haftpflichtversicherung für die Schüler abzuschließen.

Wir empfehlen daher, keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule zu nehmen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

nach oben   Seite drucken
zurück  
Unsere Schule arbeitet mit Lernsax - einem schulischen Netzwerk, das vom Kultusministerium Sachsen empfohlen wird. Ein Login erhalten Eltern über den/die Klassenleiter/in.
lernsax.de
Unsere Schule erhält Fördermittel aus dem "Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote"

www.schule.sachsen.de

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.