Unfallversicherungsschutz besteht
Unfallkasse Sachsen, Postfach 42, 01651 Meißen
Telefonnummer: 03521-7240
Internet: www.unfallkassesachsen.de
Schutz bei Schäden am Eigentum des Schülers und Haftpflichtansprüche gegenüber Schülern
Der Schulträger ist gesetzlich nicht verpflichtet, dass Eigentum der Schüler zu versichern oder eine Haftpflichtversicherung für die Schüler abzuschließen.
Wir empfehlen daher, keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule zu nehmen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.