Angesichts der rund um die Uhr-Angebote im Fernsehen oder am Computer und der Faszination, die für Kinder von diesen Medien ausgehen, brauchen Sie von Ihren Eltern klare Regeln im Umgang damit.
Deshalb ein paar Empfehlungen:
Gute Leser sind die besseren Lerner.
Lesen regt nicht nur die Fantasie an, sondern ist auch Grundlage allen Lernens.
Lesen erscheint uns kinderleicht. Ein flüchtiger Blick genügt, und im Bruchteil einer Sekunde ist ein Wort, ein Satz, eine Zeile erkannt.
Bei Kindern und ungeübten Lesern sieht das ganz anders aus. Für sie ist allein das Entziffern der Zeichen, die wir Buchstaben nennen, ungeheuer mühsam. Da bleibt der Spaß schnell auf der Strecke.
Tägliches Lesen sollte fest zum Tagesablauf gehören - am besten zu einer bestimmten Zeit, wie etwa nach dem Abendessen. Auch wenn ihr Kind schon lesen kann: Vorlesen macht weiterhin Sinn.
Tauschen Sie jetzt einfach mal die Rollen und hören Sie Ihrem Kind zu - auch wenn es noch ziemlich holprig liest. Gezieltes Anspornen und Loben bringt dabei mehr als Druck und Drängeln.
Und wenn Sie wieder mit dem Vorlesen an der Reihe sind, hören Sie möglichst an einer spannenden Stelle damit auf. Vielleicht ist die Neugierde irgendwann einmal so groß, dass der Nachwuchs selbst zum Buch greift.
Wichtig ist auch, über das Gelesene zu sprechen. Mit Kindern über ihre Helden und Abenteuer reden, Geschichten nachspielen und weitererfinden, das macht Lesen lebendig und fördert nebenbei noch das Ausdrucksvermögen.
Schreiben Sie ihrem Kind nicht vor, was es lesen soll. Aber besorgen Sie ihm geeigneten Lesestoff. Auch Comics, Zeitschriften sind ein möglicher Einstieg. Stöbern Sie gemeinsam in Buchhandlungen und Bibliotheken.
Stadtbibliothek Wolkenstein
Markt 13 09429 Wolkenstein Tel.: 037369 131-27 Email: stadtbibliothek@stadt-wolkenstein.de |
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13 bis 18 Uhr |
Und: Seien Sie selbst der beste Beweis dafür, dass Lesen Spaß macht! Denn alle Ratschläge an Ihr Kind wirken unglaubwürdig, wenn Sie nur zur Fernbedienung des Fernsehers und nie zum Buch greifen.
Wertvolle Tipps zur Leseförderung Ihres Kindes finden Sie hier:
Antolin-Programm zur Leseförderung
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.