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Elternratgeber - Sportunterricht

Beim Sportunterricht muss auf geeignete Sportkleidung geachtet werden, die sowohl ein ungefährdetes Üben der Schüler, als auch eine ungehinderte Sicherheits- und Hilfestellung ermöglicht.

In die Sporttasche gehören:

Um sich und andere vor Verletzungen zu schützen, haben die Sporttreibenden vor Beginn des Unterrichts gefährdende Dinge abzulegen. Dazu zählen: Uhren, Schlüssel, Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Anstecker, Gürtel u.ä.

Brillenträger sollten Sportbrillen tragen.
Lange Haare müssen zusammengebunden werden.

Befreiung vom Sportunterricht
Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Ab der Dauer von 4 Wochen bedürfen Sportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung.

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Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.