Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese sind technisch notwendig.
› Datenschutzerklärung
essentiell   ? 
x

Diese Cookies sind essentiell und dienen der Funktionsfähigkeit der Website. Sie können nicht deaktiviert werden.
   


Aktuelle Informationen

Freiwilliges Soziales Jahr in der Grundschule Wolkenstein

Bist du dir noch nicht sicher, ob ein pädagogischer Beruf für dich in Frage kommt? Hier kannst du dich austesten. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus fördert auch im kommenden Schuljahr Einsatzstellen für das FSJ für junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren an Schulen. Auch in der Grundschule Wolkenstein wäre ein Einsatz möglich. Das Tätigkeitsfeld umfasst folgende Schwerpunkte: - Begleitung und Unterstützung im Unterricht (Förderunterricht und Integrationsschüler und bei der Durchführung von GTA) - Begleitung und Betreuung von Schülern und Schülerinnen bei individueller Förderung - Unterstützung bei Projekten - Hilfe bei Exkursionen, Schulfesten u.ä. Gern können auch eigene Projekte umgesetzt werden.


Bis zum 23. April 2025 können sich interessierte junge Erwachsene von 16 bis 26 Jahren für das FSJ Pädagogik im kommenden Schuljahr unter www.fsj-paedagogik.de bewerben. Dort finden sich auch weitere Informationen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Annett Brunner

alle aktuellen Infos anzeigen

nach oben   Seite drucken
zurück  
Unsere Schule arbeitet mit Lernsax - einem schulischen Netzwerk, das vom Kultusministerium Sachsen empfohlen wird. Ein Login erhalten Eltern über den/die Klassenleiter/in.
lernsax.de
Unsere Schule erhält Fördermittel aus dem "Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote"

www.schule.sachsen.de

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.