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Aktuelle Informationen

Sommerferien vom 30.06. bis 08.08.2025

Wir wünschen allen Schülern und Eltern erholsame Ferien mit schönem Wetter und guter Laune :-).

Am 29. August geht es wieder los. Wir beginnen am Montag mit 4 Klassenleiterstunden für alle. Ihr erhaltet dann euren Stundenplan, die Lehrbücher und wir wollen uns über die Ferienerlebnisse austauschen. Vielleicht könnt ihr kleine Andenken mitbringen. Ihr benötigt: Federtasche, Schlamperrolle, das unterschriebene Zeugnis und die Hausschuhe mit Namen. Bitte zieht euer Schul-T-Shirt an. Bis dahin noch viel Spaß.

Anmeldung der Schulanfänger für 2026
Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag haben, sind schulpflichtig und müssen laut Schulgesetz im Wohnort angemeldet werden.
Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden. Besteht kein gemeinsames Sorgerecht, so ist auch dies mit einem Nachweis zu belegen.
Außerdem wird eine (unbeglaubigte) Kopie der Geburtsurkunde benötigt.
Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, vereinbaren Sie bitte individuell einen Termin mit uns.

Hier finden Sie das Formular: https://www.schule.sachsen.de/zvv/zvv_struktur_04/zvv_04_02_010a.pdf



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Unsere Schule arbeitet mit Lernsax - einem schulischen Netzwerk, das vom Kultusministerium Sachsen empfohlen wird. Ein Login erhalten Eltern über den/die Klassenleiter/in.
lernsax.de
Unsere Schule erhält Fördermittel aus dem "Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote"

www.schule.sachsen.de

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.