Hausordnung der Bürgerschule Wolkenstein
In unserer Grundschule kommen jeden Tag viele Kinder zusammen.
Damit sich alle wohlfühlen ist es wichtig, dass es Regeln gibt, die wir akzeptieren und einhalten.
Umgang mit anderen
Das Grüßen erwachsener Personen, beim Eintreten in das Schulgebäude und auch im Tagesverlauf, ist für mich selbstverständlich. Auch untereinander verhalten wir uns höflich.
Ich löse Streit durch Verhandeln, aber nicht durch Gewalt. Deswegen darf ich anderen nicht weh tun. Ich beleidige niemanden.
Kann ich einen Streit nicht selbst lösen, wende ich mich an einen Erwachsenen.
Umgang mit Sachen der Schule und Sachen der anderen
Damit sich alle in der Schule wohl fühlen, achtet jeder auf Ordnung und Sauberkeit und geht mit allen Materialien sorgsam um.
Wenn ich Sachen von anderen benutzen möchte, muss ich vorher die Erlaubnis dazu haben.
Für Wertgegenstände trägt jeder Schüler selbst die Verantwortung. Spielzeug bleibt zu Hause. Elektronische Geräte (z.B. Handys, digitale Uhren,…) sind nur für den Notfall gestattet, müssen ausgeschaltet sein und im Ranzen verbleiben. Fundgegenstände gebe ich bei einem Lehrer ab.
Abfälle gehören in den Abfalleimer. Ich räume auch weg, was andere liegen gelassen haben.
Mutwillige Verunreinigungen und Beschädigungen müssen gemeldet, beseitigt bzw. ersetzt werden.
Regeln vor dem Unterricht und in der Stunde
Ab 7.30 Uhr ist die Schule geöffnet. Meine Jacke gehört in die Garderobe und ich trage Hausschuhe. Pünktlich bin ich im Klassenzimmer, packe meine Sachen aus und bereite mich auf den Unterricht vor. Wenn ich Milch trinke, hole ich diese früh beim Aufsichtsführenden Lehrer ab.
Der Unterricht beginnt mit einem gemeinsamen Lied. In der Stunde bin ich aufmerksam und störe meine Mitschüler nicht.
Wenn jemand etwas nicht weiß, lache ich ihn nicht aus. Außerdem gelten für mich die Klassenregeln.
Regeln für die Pausen
In den Pausen kann ich mich erholen. Nach der ersten Stunde ist Zeit zum Frühstücken am Platz. Ich kann auf die Toilette gehen und bereite mich auf die nächste Stunde vor.
Nach der 2. Stunde ist große Pause. Wenn es nicht stark regnet gehe ich nach draußen. Hier kann ich mit anderen Kindern spielen. Dabei darf ich niemanden gefährden oder verletzen. Passiert doch etwas, melde ich es sofort einem Lehrer. Besonders auf der Hofpause nehmen größere Schüler Rücksicht auf die Kleineren. Die Straße vor der Schule überquere ich nur nach vorheriger Erlaubnis.
Ich werfe auf dem Schulgelände und dem Schulweg keine Schneebälle oder andere Dinge.
Bei Hauspausen beschäftige ich mich ruhig im Klassenzimmer. Während der Pausen darf ich mich nicht ohne Lehrer im obersten Stockwerk aufhalten. Im Schulhaus gehe ich langsam und leise.
Nach dem Mittagessen wische ich den Tisch ab.
Die Toiletten sind kein Spielplatz. Ich gehe allein dort hin und halte mich nicht länger als notwendig auf. Ich achte auch hier auf Sauberkeit.
Auch in der Garderobe halte ich Ordnung. Die Hausschuhe gehören in den Beutel, mein Ranzen in meinen Spind oder mein Regalfach.
Der Fahrstuhl darf nur mit der Erlaubnis eines Erwachsenen benutzt werden.
Nach dem Unterricht
Ich verlasse das Zimmer ordentlich und stelle meinen Stuhl hoch. Bin ich Ordnungsdienst, verlasse ich als Letzter den Raum. Der Tafeldienst wischt die Tafel ab.
Ich gehe sofort in den Hort, nach Hause oder in den Speiseraum. Wenn mich jemand abholt, gebe ich einem Lehrer Bescheid. Ich darf das Schulgrundstück nicht unerlaubt verlassen.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung habe ich mit Konsequenzen zu rechnen.
Regeln für die Eltern und andere Erwachsene
Aus Sicherheitsgründen ist die Schule ab Unterrichtsbeginn geschlossen. Besucher melden sich bitte im Sekretariat an.
Das Befahren des Schulgeländes ist nur Lieferfahrzeugen erlaubt. Eltern, die ihre Kinder abholen, warten bitte an der Zwischentür im Eingangsbereich.
Das Aushängen von Plakaten u.ä. ist nur mit Zustimmung des Schulleiters erlaubt.
Auf dem gesamten Schulgelände ist der Umgang mit offenem Feuer verboten und es herrscht Rauchverbot. Ebenso ist der Konsum sowie das Mitführen von Cannabis auf dem Schulgrundstück und im erkennbaren Sichtbereich der Schule verboten.
Bei Veranstaltungen, die nach dem Unterricht liegen, tragen die Verantwortlichen die Schlüsselgewalt.
Gültig ab SJ 2024/2025