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Hausaufgaben

Hausaufgaben sind im § 20 der Schulordnung für Grundschulen in Sachsen in der Fassung vom 04.05.2018 geregelt:

  1. Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers angepasst werden.
  2. Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und überprüft.
Generell dienen Hausaufgaben der zusätzlichen Übung und sollen den Unterrichtsstoff  vertiefen. Wenn ein Kind morgens in der Schule konzentriert mitarbeitet und gut zuhört, dann weiß es, welche Hausaufgaben zu erledigen sind und erhält auch wichtige Hinweise dafür. Wer dann am Nachmittag die Arbeitsanweisungen noch genau  liest, kann seine Hausaufgaben selbstständig erfüllen und bereitet sich gleichzeitig auf Klassenarbeiten vor. Mitunter geben LehrerInnen auch differenzierte Hausaufgaben, d.h. den Kindern werden unterschiedliche Hausaufgaben gestellt. Aufgaben, mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad sind als Herausforderung für besonders starke SchülerInnen gedacht. Diese muss nicht jeder erledigen. Dazu zählen auch freiwillige Hausaufgaben.
Kinder sollen bei der Erledigung von Hausaufgaben lernen, selbstständig zu arbeiten. Das gelingt aber nur, wenn sie die Hausaufgaben als ihre eigene Sache ansehen und sich dafür verantwortlich fühlen. Das wiederum setzt voraus, dass ihre Eltern sich nicht dafür verantwortlich fühlen. Eltern dürfen nicht als "Ersatzlehrkräfte" auftreten und ihren Kindern die Denkarbeit abnehmen, da sich die SchülerInnen sonst sehr schnell darauf verlassen.
Manche Kinder bitten nur um Hilfe, weil sie die Zuwendung genießen. Eltern sollten versuchen, dem Wunsch nach Aufmerksamkeit außerhalb der Hausaufgabenzeit nachzukommen und dem Kind zeigen, dass sie ihm selbständiges Arbeiten zutrauen.
Kinder dürfen Fehler machen, das machen Erwachsene auch. Andernfalls ist Lernen unangenehm, macht Angst, und das ist für das Lernen alles andere als förderlich.

Die Eigenverantwortung der Kinder bedeutet auch:

Erwünscht ist die Hilfestellung der Eltern: Falls ein Kind sehr lange für seine Hausaufgaben braucht, kann dies verschiedenste Gründe haben. Oft sitzt der Schüler über den Aufgaben und lässt sich ablenken oder trödelt. Hier kann eine (Sand-)Uhr helfen. Es kann auch sein, dass ein Kind überfordert ist, psychische Probleme hat usw. und deshalb so lange braucht. Dann nehmen Sie bitte mit der LehrerIn Kontakt auf, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Vorausgesetzt, die Kinder arbeiten konzentriert, gelten folgende Richtzeiten:
1./2. Schuljahr: 30-45 min
3./4. Schuljahr: 45-60 min Sorgen Sie spätestens nach 30 min für eine Pause. Ihr Kind kann dann aufstehen und sich 5 min entspannen.
(Quelle: Focus Schule, Nr.6 Nov./Dez.2008, S. 14ff)

Ist absehbar, dass die Hausaufgaben nicht in angemessener Zeit bewältigt werden können, sollten Eltern ihre Kinder nicht zur Erledigung der kompletten Aufgabe zwingen. In diesem Fall ist es besser, den LehrerInnen schriftlich mitzuteilen, warum die Aufgabe nicht erledigt werden konnte. Es wird nicht benotet oder negativ bewertet, wenn ein Kind nach Absprache zwischen Lehrkraft und Eltern nicht alle Hausaufgaben erledigt hat.

Die Hausaufgaben werden auch weiterhin im Hort erledigt, jedoch sind die Erzieherinnen nicht verpflichtet, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu achten. Die Kontrolle der Aufgaben erfolgt im Unterricht.

Falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie mit den LehrerInnen Ihres Kindes!

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