Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese sind technisch notwendig.
› Datenschutzerklärung
essentiell   ? 
x

Diese Cookies sind essentiell und dienen der Funktionsfähigkeit der Website. Sie können nicht deaktiviert werden.
   


Schulförderverein

Schulförderverein WOLKENSTEIN e.V.
Turnerstr. 9
09429 Wolkenstein

Vorsitzende: Dana Schwarz
Tel. 0151 20179686
E-Mail: schulverein@schule-wolkenstein.de

Spendenkonto: Erzgebirgssparkasse
Kto.-Nr.: 350 200 904 9
BLZ: 870 540 00
IBAN: DE52870540003502009049
BIC: WELADED1STB

Über uns

G e m e i n s a m   w a s   e r r e i c h e n   !

Mit dem Slogan: "Die Kinder sind unsere Zukunft" möchten wir unseren Kindern den Weg in die Zukunft erleichtern. Unser Schulförderverein WOLKENSTEIN e.V. wurde am 30.04.2010 in das Vereinsregister einge-tragen. Gegründet von Eltern, Lehrern und Vertretern des Stadtrates haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den Kindern gute Rahmenbedingungen für den Schul- und Hortalltag zu schaffen und das Lehrerteam bei der Schulsozialarbeit zu unterstützen.

Wir unterstützen:

Wir organisieren dafür:

Mitgliedschaft

Um unsere Vorhaben durchführen zu können, freuen wir uns über viele Mitstreiter, die uns aktiv oder finanziell als nicht aktives Mitglied bei der Umsetzung unterstützen.

Jahresbeitrag für nichtaktive Mitglieder: 18,00 €
Jahresbeitrag für aktive Mitglieder: 12,00 €

Mitgliedsantrag

Jeder kann Mitglied werden: Eltern, Großeltern und Interessierte, die Gutes für die Wolkensteiner Grundschulkinder tun möchten. Wer einen einmaligen Beitrag leisten möchte, kann uns auch gern eine Spende auf unser Spendenkonto überweisen. Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, Ihnen auch für Mitgliedsbeiträge Spendenquittungen auszustellen.

nach oben   Seite drucken
zurück  
Unsere Schule arbeitet mit Lernsax - einem schulischen Netzwerk, das vom Kultusministerium Sachsen empfohlen wird. Ein Login erhalten Eltern über den/die Klassenleiter/in.
lernsax.de
Unsere Schule erhält Fördermittel aus dem "Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote"

www.schule.sachsen.de

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.