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Essen in der Schule

Schulfrühstück

Eine gesunde Ernährung liefert dem Gehirn die nötige Energie zum Arbeiten. Um fit für den Unterricht zu sein, sollte das Frühstück aus zwei Etappen bestehen: Ausgiebig zu Hause und eine Pausenmahlzeit in der Schule. Hierfür ist der Klassiker das Butterbrot mit Käse oder Wurst belegt genau das Richtige, ergänzt durch Obst oder Rohkost. Ein Getränk gehört immer dazu, auch wenn Ihr Kind an der Schulmilchversorgung teilnimmt. Geeignet sind besonders Mineralwasser, Kräuter- oder Früchtetee. Achten Sie darauf, dass sich die Trinkflasche gut verschließen lässt und nicht im Ranzen mit den Heften und Büchern gemeinsam transportiert wird (Außentaschen am Ranzen nutzen). Keine Glasflaschen - wegen des Gewichts und der Verletzungsgefahr bei Bruch!

Schulmilch

Bitte bestellen Sie die Schulmilch ebenfalls beim Essenanbieter (siehe da).

Mittagessen

Unser Mittagessen wird täglich frisch zubereitet vom:
Schlemmereck Scharfenstein
Inhaber Stefan Klemm
Schloßberg 7b
09430 Drebach OT Scharfenstein

Telefon:
Küche: 03725 70390
Büro: 03725 787554
Handy: 0174 3274755
Fax: 03725 787553

Über Speisepläne, Bestellung, An- und Abmeldungen informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Anbieters.
 www.schlemmereck-scharfenstein.de


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Unsere Schule arbeitet mit Lernsax - einem schulischen Netzwerk, das vom Kultusministerium Sachsen empfohlen wird. Ein Login erhalten Eltern über den/die Klassenleiter/in.
lernsax.de
Unsere Grundschule nimmt am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.

schulobst-milch.sachsen.de

Unsere Schule erhält Fördermittel aus dem "Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote"

www.schule.sachsen.de

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.