Elternratgeber - Beurlaubung
Laut Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994 kann ein Schüler nur in Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden.
Eine Beurlaubung muss daher schriftlich beantragt werden. Das gilt auch für Kuren.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung schriftlich mit Angabe der Gründe bei Ihrem Klassenleiter.
Über die Genehmigung einer Freistellung entscheidet der Klassenleiter (bis zu 2 Tagen) oder der Schulleiter.