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Elternratgeber - Beurlaubung

Laut Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994 kann ein Schüler nur in Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden. Eine Beurlaubung muss daher schriftlich beantragt werden. Das gilt auch für Kuren.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung schriftlich mit Angabe der Gründe bei Ihrem Klassenleiter. Über die Genehmigung einer Freistellung entscheidet der Klassenleiter (bis zu 2 Tagen) oder der Schulleiter.

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Unsere Schule arbeitet mit Lernsax - einem schulischen Netzwerk, das vom Kultusministerium Sachsen empfohlen wird. Ein Login erhalten Eltern über den/die Klassenleiter/in.
lernsax.de
Unsere Schule erhält Fördermittel aus dem "Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote"

www.schule.sachsen.de

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.